Ehsan Montaseri - verurteilt wegen Urheberrechtsverletzung

Warum Montaseri vor dem LG Leipzig wegen Verletzung der Urheberrechte eines Senmotic Videos verurteilt wurde: alle Fakten im Überblick.

Ehsan Montaseri betreibt einen YouTube-Kanal im Bereich Selbstverteidigung sowie Krav Maga / Komak, der jedoch kaum Reichweite erzielt. Nach 121 Videos in neun Jahren kommt sein Kanal lediglich auf 669 Abonnenten und rund 109.000 Aufrufe. Zum Vergleich: Der Senmotic-Kanal mit Frank W. Demann erreichte mit nur 35 Videos innerhalb von 15 Monaten über 18.000 Abonnenten und mehr als eine Million Aufrufe.

 

Urheberrechtsverletzung und Gerichtsverfahren

Montaseri veröffentlichte ein Reaction-Video zu einem Senmotic-Video, ohne die Urheberschaft vollständig und korrekt anzugeben. Hinzu kamen weitere Verstöße:

  • Das Originalvideo wurde bearbeitet und neu zusammengeschnitten – ein klarer Eingriff in das Urheberrecht
  • Eine echte inhaltliche Auseinandersetzung fand nur teilweise statt – ein Verstoß gegen das Zitatrecht

Auf die anwaltliche Abmahnung von Frank W. Demann reagierte Montaseri mit folgender Aussage:

 

„Sollte Ihr Mandant ungeachtet der oben dargestellten Rechtslage gerichtliche Schritte in Erwägung ziehen, sehe ich einem solchen Verfahren gelassen entgegen. Eine gerichtliche Klärung würde insbesondere Gelegenheit bieten, die Reichweite von § 51 und § 51a UrhG im Kontext moderner Online-Kritikformate sachlich prüfen zu lassen.“

 

Da Montaseri weder eine Unterlassungserklärung abgab noch die Kosten übernahm, wurde Klage beim Landgericht Leipzig eingereicht – ein Schritt, den er zuvor selbst ausdrücklich begrüßte. Nach Zustellung der Klage blieb Montaseri passiv: Er beauftragte keinen Anwalt, verteidigte seine Rechtsansicht nicht und ließ sämtliche Fristen verstreichen. In der Folge erließ das Landgericht Leipzig ein Versäumnisurteil und gab der Klage in allen Punkten statt.

 

Das Urteil im Überblick

Montaseri wurde vom Landgericht Leipzig verurteilt:

  • Schadenersatz an Frank W. Demann in vierstelliger Höhe zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu zahlen
  • Die Abmahnkosten (ebenfalls im knapp vierstelligen Bereich) inklusive Zinsen zu übernehmen
  • Die Gerichtskosten in vergleichbarer Höhe inklusive Zinsen zu tragen
  • Die Anwaltskosten des Gerichtsverfahrens zu zahlen
  • Es zu unterlassen, mit seinem Reaction-Video erneut gegen das Urheberrecht zu verstoßen – bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu sechs Monate Haft

Trotzdem behauptet Montaseri öffentlich, weder Klage noch Urteil erhalten zu haben. Diese Darstellung ist befremdlich und unglaubwürdig: Gerichtsdokumente werden in der Regel per Postzustellungsurkunde (PZU) zugestellt, die als rechtssicherer Nachweis gemäß § 418 ZPO gilt. Zudem reagierte er nachweislich auf die Abmahnung – ebenfalls an dieselbe Adresse.

 

Mittlerweile hat sich Montaseri doch noch bequemt, einen Anwalt zu beauftragen und gegen das Versäumnisurteil vorzugehen. So wird 07/26 vor dem Landgericht der Einspruch gegen das Versäumnisurteil und die Klage, sofern dem Einspruch überhaupt statt gegeben wird, verhandelt. Bis dahin bleibt das Versäumnisurteil bestehen.

 

Ehsan Montaseri - dreist und uneinsichtig

Nur einen Tag nach Veröffentlichung dieses Artikels mahnte er Frank W. Demann per eMail ab, weil dieser angeblich in diesem Beitrag unwahre Tatsachenbehauptungen verbreiten würde. In seiner Abmahnung behauptet er  wortwörtlich:

  • "Ein entsprechendes gerichtliches Urteil existiert nicht".  
  • "Ein gerichtliches Verfahren, das zu einer Verurteilung geführt hätte, hat nicht stattgefunden."

Gleichzeitig drohte er mit rechtlichen Schritten, sollten wir seinen Forderungen nach  Löschung/Korrektur dieses Artikels nicht nachkommen.  Daraufhin wurde ihm die Klage und die gerichtliche Entscheidung im Volltext nochmals zugesendet. Wir gehen nunmehr davon aus, dass er sich wieder innerhalb der Wirklichkeit bewegt und aufhört, die ihm schriftlich vorliegende Klage und sein  Urteil als "nicht existent" zu bezeichnen. Sollte er sich weiterhin der Realität verweigern, Tatsachen leugnen und uns als unglaubwürdig darstellen, regen wir eine psychiatrische Begutachtung an. Zusätzlich werden wir das Urteil hier veröffentlichen.

 

Verhalten und öffentliche Aussagen

Montaseri kommentierte Inhalte des Senmotic-Kanals mit Aussagen wie, er habe „neun Minuten seines Lebens verschwendet“. Gleichzeitig forderte er überheblich, Frank W. Demann solle ihm seinen besten Schüler schicken – er selbst würde „nur boxen“. Nachdem ihm zwei konkrete Termine für eine persönliche regellose Auseinandersetzung mit Frank W. Demann angeboten wurden, gab er klein bei, lieferte Ausflüchte und erschien zu keinem der Termine.

 

Überhöhung und wirklichkeitsferne Selbstdarstellung

Im Impressum seiner eMail  bezeichnet er sich selbst als "Mitglied der Next Generation of Krav Maga Community".  Es wirkt, als wenn unzählige Krav Maga Lehrer weltweit Mitglied wären. Die Community wurde jedoch von ihm gegründet und weist bei Facebook nur 248 Follower nach über 6 Jahren aus. Sein letztes Post in seiner eigenen Community datiert vom 26.Dezember 2021. Seitdem sind keine Aktivitäten feststellbar.

 

Weiter führt er im Impressum seiner eMail aus: "International Anerkanntes, Eigenständiges Selbstverteidigungssystem.." Um diesen Satz richtig einordnen zu können: In Wahrheit betreibt Montaseri eine kleine unbedeutende Krav Maga Schule in Peiting und unterliegt nach eigenen Angaben der Kleinunternehmerregelung - er erzielt maximal 25.000 Euro Umsatz im Jahr mit seiner KK-Schule, vermutlich jedoch deutlich weniger.  Auch hier kollidieren Selbstdarstellung und Realität deutlich.

 

Fachliche Einordnung

Montaseri erlernte Krav Maga, einen Trendsport aus Israel, und entwickelte anschließend angeblich daraus ein eigenes Selbstverteidigungssystem („Komak“). Die „Bestätigung“ dafür stammt von einem mittlerweile verstorbenen und umstrittenen deutschen Kampfsportlehrer, der nur traditionelle japanische Stile erlernte und gar keine Einschätzung anderer Stile vornehmen kann.

 

Zur angeblichen Legitimation wurde eine Urkunde erstellt, die optisch an japanische Originaldokumente erinnert, jedoch von einem Verein aus Deutschland stammt und in deutscher Sprache verfasst ist. Inhaltlich soll sie bestätigen, dass Montaseri sein eigenes System „erfunden“ habe und fachlich wie charakterlich geeignet sei. In der Gesamtbetrachtung wirkt diese Konstruktion völlig unglaubwürdig: Eine frei gestaltete „japanische“ Fake-Urkunde in deutscher Sprache zur Bestätigung eines israelischen Selbstverteidigungssystems entbehrt jeder fachlichen Grundlage. Die Fake-Urkunde kann hier besichtigt werden.

 

Fazit

Das Gesamtbild ist eindeutig: geringe Reichweite des YouTube.Kanals, rechtliche Niederlage mit Verweigerung der Wirklichkeit  und großspuriges Verhalten mit völlig überzogener Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit. Montaseri erscheint als jemand, der versucht, von erfolgreicheren Kanälen zu profitieren und sich darüber zu profilieren – und dabei scheitert und sich finanziell selbst stark belastet.